KOSTENVORANSCHLAG
Kostenvoranschläge
Die Kosten für die hoheitlichen Vermessungen berechnen sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(VermGebO).
Sie ist für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich.
Die aktuelle Fassung der VermGebO stellen wir für Sie zur Verfügung:
Fassung vom 5. Dezember 2025 (PDF-Datei)
